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Allgemeine Geschäftsbedinungen

der Braito´s Seaside Lodges und Suites

für Mietverträge für Ferienhäuser und Ferienappartements

Stand 21.09.2021

 

 

Vermieter = Braito´s Seaside Lodges, Oberdorf 11, 6673 Haldensee-Grän

 

§1 Mit Erhalt der Buchungsbestätigung gilt der Mietvertrag als verbindlich und die AGB´s als akzeptiert.

 

§2 Zahlungsmodalitäten:

40 % Anzahlung bis 7 Tage nach Buchung auf das angegebene Bankkonto, 60 % Restzahlung auf das angegebene Bankkonto bis zwei Wochen vor Mietbeginn. Es wird vor Anreise eine Kaution einbehalten, die bis spätestens zwei Wochen nach pünktlicher Abreise und nach positiver Hauskontrolle wieder zurück überwiesen wird.

 

§3 Das Ferienobjekt steht Ihnen am Anreisetag ab 16 Uhr und ab Abreisetag bis 09:30 Uhr zur Verfügung. 

Bei verspäteter Abreise wird ein weiterer Tagessatz berechnet und mit der Kaution verrechnet.

 

§4 Das Ferienobjekt wird nach Angebotsvermittlung nicht reserviert und ist bis zur fixen Buchung freibleibend.

 

§5 Die Handhabung des Schlüsseltresors und die Übergabe der Schlüssel bzw. Keycards/chips erfolgt nach Absprache. Das Mietobjekt ist am Abreisetag besenrein, mit geleerten Mülleimern und mit gewaschenem Geschirr, bzw. entleertem Geschirrspüler bis 09:30 Uhr zur Endreinigung freizugeben. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Frist fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert.  §545 BGB findet keine Anwendung. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen neu vereinbart werden. Die Türkarten/chips bzw. Schlüssel sind bei Abreise abzugeben. Sollten Schlüssel verloren gehen, behalten wir uns vor, die Schließanlage auszutauschen und die entstandenen Kosten an Sie weiterzuberechnen.

 

§6 Der Vermieter darf nach vorheriger Absprache mit dem Mieter das Objekt betreten. In besonderen Situationen, z.B. Gefahr für andere Gäste oder das Mietobjekt oder nicht geschlossenen Fenstern,  darf der Vermieter das Objekt auch ohne Anwesenheit des Mieters öffnen und betreten.

 

§7 Der Mieter darf das Ferienobjekt ausschließlich für private Erholungszwecke nutzen. Jede gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Weiter -und Untervermietung. Mehr als die im Mietvertrag angeführten Personen dürfen nur nach einer entsprechenden Vertragsänderung aufgenommen werden. Einmietbetrug wird zur Anzeige gebracht. Hunde dürfen nur nach vorheriger Zustimmung mitgebracht werden.  Die Hundeetikette ist einzuhalten. Die Haupteingänge werden videoüberwacht.

 

§8 Der Eigentümer haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Der Eigentümer kann nicht haftbar gemacht werden für Strassen- bzw. Bauarbeiten, die er nicht selbst zu vertreten hat. Der Mieter zahlt auch dann den vollen Mietpreis, wenn er meint, dass die Ferienunterkunft nicht seinen Vorstellungen entspricht. Schadensansprüche gegenüber den Eigentümer sind ausgeschlossen.

 

§9 Führt ein Mangel des Mietobjekts zu Sach- und Vermögensschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter und anderen zum Aufenthalt in dem Mietobjekt berechtigten Personen für diese Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung des Vermieters für ein Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist gleichfalls auf deren Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

 

§10 Wird die Ferienunterkunft nicht im vertragsmäßigen Zustand angetroffen, sind etwaige Mängel unverzüglich gegenüber dem Vermieter zu anzuzeigen. Für die Dauer des nicht vertragsmäßigen Zustands des Ferienobjektes kann eine entsprechende Herabsetzung des Mietpreises erfolgen, sofern die Mängelbeseitigung nicht in angemessener Frist erfolgt. Die Minderung tritt nicht ein, wenn der Mieter den Mangel nicht sofort nach Bezug dem Vermieter angemeldet hat.

 

§11 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für jede schuldhafte Beschädigung des Mietobjekts, die er, die zum Aufenthalt berechtigten Personen oder Tieren, die mit dem Mietobjekt auf seine Veranlassung in Berührung kommen, verursachen. Kerzen sind in allen Unterkünften verboten, die Nutzung des Kamins geschieht auf eigene Gefahr.

 

§12 Kraftfahrzeuge können auf dem dazugehörigen Carport kostenfrei auf eigene Gefahr geparkt werden. Jeder Unterkunft ist ein Stellplatz zugeordnet. Das Abstellen von Wohnwagen, Campinganhängern, Wohnmobilen und Zelten auf dem Grundstück ist verboten.

 

§13 Bereitgestellte Rodel, Räder, Spielgeräte, etc… sind nicht Bestandteil des Mietvertrages. Die Nutzung geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Selbstverursachte Schäden sind dem Vermieter zu melden und auf eigene Kosten zu beheben.

 

§14 Der Vermieter stellt dem Mieter einen kostenfreien Internet-Zugang zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Haftung für die einwandfreie Funktion der Geräte sowie für die Leistung des Providers. Schadensersatzansprüche wegen fehlender Verbindung o.ä. sind ausgeschlossen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Aktivitäten im Internet während der vereinbarten Mietzeit. Der Provider speichert die Verbindungsdaten bis zu 6 Monaten, so dass ein etwaiger Aufruf strafrechtlich relevanter Seiten nachvollziehbar ist.

 

§15 Tritt der Mieter vom Vertrag zurück , hat der Vermieter Ersatzanspruch nach folgender Staffelung:

 

Es gelten unsere Stornostaffelungen:


- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag: 40 % vom Gesamtpreis
- 1 Monat bis 1 Woche vor dem Ankunftstag: 70 % vom Gesamtpreis
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag: 90 % vom Gesamtpreis

- am Ankunftstag, bei Nichterscheinen oder bei vorzeitiger Abreise: 100% vom Gesamtpreis

 

Die Rücktrittserklärung hat auf alle Fälle schriftlich zu erfolgen. Bei späterer Anreise, bzw. früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises.

 

§16 Der Mietvertrag kann seitens des Vermieters infolge des Eintreffens von Fällen höherer Gewalt oder sonstigen Umständen, die außerhalb der Einflusssphäre der Vermieters liegen, fristlos gekündigt werden.

 

§17 Das Streicheln der Tiere geschieht auf eigene Gefahr.

Die Stallungen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden.

Tiere dürfen nicht eigenständig gefüttert werden.

 

§18 Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform.

 

§19 Sämtliche offenen Rechnungen sind spätestens am Vorabend des Abreisetages in bar zu bezahlen.

Wir akzeptieren keine ec-Karten oder Kreditkarten.

§20 Ihre personenbezogenen Daten werden - wenn dies erforderlich ist - zum Zweck der Geltendmachung offener Forderungen verarbeitet.

Im Fall des Zahlungsverzuges übermitteln wir, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, die erforderlichen Daten (z.B. Rechnungsdaten) an ein mit der Geltendmachung der Forderung beauftragtes Inkassounternehmen. Die Tatsache, dass wir die Forderung zum Inkasso weitergegeben haben, wird in Ihrem Kundenkonto dauerhaft gespeichert.

Rechtsgrundlage zur Geltendmachung einer offenen vertraglichen Forderung und deren Verwaltung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse).

Betroffene Personen haben nach Art 21 Abs. 1 DSGVO das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender, personenbezogener Daten aufgrund berechtigen Interesses einzulegen.

Da die Eintreibung einer fälligen Forderung zur Geltendmachung bzw. Ausübung von Rechtsansprüchen dient, dürfen wir die entsprechenden Daten dennoch weiterverarbeiten.

§21 Gutscheine haben eine Laufzeit von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum und muss innerhalb dieser Zeit zu unseren Konditionen (mindestens 5 Nächte, bzw. 7 Nächte in der Hochsaison, Kurzaufenthalte nur kurzfristig mit 10% Aufschlag auf den Nächtigungspreis). Keine Barablöse.

Aktuelle AGB, alle anderen, älteren AGB´s werden davon abgelöst. Bitte buchen Sie nur, wenn Sie mit dieser AGB einverstanden sind.

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